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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14 (https://dejure.org/2015,20125)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2015 - 12 N 18.14 (https://dejure.org/2015,20125)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 12 N 18.14 (https://dejure.org/2015,20125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 Abs 2 KomWG BB, § 63 KomWG BB, § 80 Abs 1 Nr 4 KomWG BB
    Bürgermeisterwahl; Wahlanfechtung; materielle Präklusion; Wahlbeeinflussung durch amtliche Publikationen; Erheblichkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 55 Abs 2 KomWG BB, § 63 KomWG BB, § 80 Abs 1 Nr 4 KomWG BB
    Kommunalwahlen; Bürgermeister; Direktwahl; Wahlanfechtung; Einspruchsfrist; Anfechtungsgrundsatz; materielle Präklusion nicht rechtzeitig vorgebrachter Anfechtungsgründe; Abgrenzung von Vertiefung zu prüfender Gründe; einheitlicher Sachverhalt; Wahlbeeinflussung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14
    Der Senat geht mit dem Kläger davon aus, dass sich die Prüfung auf alle Sachverhaltselemente zu erstrecken hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2007 - 1 S 567/07 - VBlBW 2007, 377, juris Rn. 43) und es einen Mangel, u.U. auch einen relevanten Verfahrensmangel darstellen kann, wenn das Gericht unter Berufung auf eine vermeintlich eingetretene Präklusion eine Einbeziehung verweigert.

    a) Dass nur solche Einwendungen gegen die Wahl berücksichtigungsfähig sind, die innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemacht werden ergibt sich bereits aus dem Gesetz und ist durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. September 2001 (1 A 15/00, a.a.O.), deren Gründe sich der Senat insoweit zu eigen macht, geklärt und entspricht auch sonst der ganz überwiegend zum Kommunalwahlrecht vertretenen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Januar 2013 a.a.O., Rn. 22 f. m.w.N.; HessVGH, a.a.O., juris Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 40 und vom 2. Dezember 1991 - 1 S 181/91 - NVwZ-RR 1992, 261, juris Rn. 22).

    b) Ebenso ist nicht zweifelhaft, dass solche Elemente, die sich als (weitere) Teile eines innerhalb der Einspruchsfrist nur ausschnitthalber geltend gemachten, bei natürlicher Betrachtung aber einheitlichen Sachverhalts darstellen, nicht der materiellen Präklusion unterliegen (vgl. für das baden-württembergische Landesrecht: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 43; für das hessische Landesrecht: HessVGH a.a.O., juris Rn. 48.).

  • OVG Brandenburg, 20.09.2001 - 1 A 15/00

    Wählbarkeit bei Doppelwohnsitz; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14
    Bereits in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg war anerkannt, dass sich die Wahlprüfung auf die vom Wahleinspruchsführer innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemachten Gründe beschränkt und es dabei sein Bewenden hat (vgl. OVG Bbg, Urteil vom 20. September 2001 - 1 A 15/00 - LKV 2002, 230, juris Rn. 42 f.).

    a) Dass nur solche Einwendungen gegen die Wahl berücksichtigungsfähig sind, die innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemacht werden ergibt sich bereits aus dem Gesetz und ist durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. September 2001 (1 A 15/00, a.a.O.), deren Gründe sich der Senat insoweit zu eigen macht, geklärt und entspricht auch sonst der ganz überwiegend zum Kommunalwahlrecht vertretenen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Januar 2013 a.a.O., Rn. 22 f. m.w.N.; HessVGH, a.a.O., juris Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 40 und vom 2. Dezember 1991 - 1 S 181/91 - NVwZ-RR 1992, 261, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14
    Mit einem nicht substantiierten Hinweis auf die übrigen in dem fraglichen Zeitraum veröffentlichten Amtsblätter vermag der dafür im Verfahren mitwirkungs- und darlegungspflichtige Kläger einen Aufklärungsbedarf ebenfalls nicht zu begründen, denn das Verwaltungsgericht durfte davon ausgehen, dass der Kläger mit seinem Wahleinspruch sein eigentliches Rügebegehren umrissen hatte, und war deshalb im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO nicht gehalten, ungefragt nach Fehlern zu suchen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 9 B 54.07 - juris Rn. 7, u. Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 43).
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14
    Allein aus dem Umstand, dass höchstrichterlich eine Entscheidung, die für die Direktwahl eines Oberbürgermeisters (nach hessischem Recht) einen geringeren Bestandsschutz zugrunde gelegt bzw. den sog. Erheblichkeitsgrundsatz nicht vergleichbar streng angewendet hat (HessVGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - juris Rn. 69 ff.), als vereinbar mit Bundesrecht gebilligt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 - BVerwGE 118, 101, juris Rn. 17 ff.), folgt nicht, dass das Unterbleiben einer möglichen Differenzierung mit höherrangigem Recht unvereinbar ist.
  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14
    Mit einem nicht substantiierten Hinweis auf die übrigen in dem fraglichen Zeitraum veröffentlichten Amtsblätter vermag der dafür im Verfahren mitwirkungs- und darlegungspflichtige Kläger einen Aufklärungsbedarf ebenfalls nicht zu begründen, denn das Verwaltungsgericht durfte davon ausgehen, dass der Kläger mit seinem Wahleinspruch sein eigentliches Rügebegehren umrissen hatte, und war deshalb im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO nicht gehalten, ungefragt nach Fehlern zu suchen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 9 B 54.07 - juris Rn. 7, u. Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 43).
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14
    Allein aus dem Umstand, dass höchstrichterlich eine Entscheidung, die für die Direktwahl eines Oberbürgermeisters (nach hessischem Recht) einen geringeren Bestandsschutz zugrunde gelegt bzw. den sog. Erheblichkeitsgrundsatz nicht vergleichbar streng angewendet hat (HessVGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - juris Rn. 69 ff.), als vereinbar mit Bundesrecht gebilligt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 - BVerwGE 118, 101, juris Rn. 17 ff.), folgt nicht, dass das Unterbleiben einer möglichen Differenzierung mit höherrangigem Recht unvereinbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91

    Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14
    a) Dass nur solche Einwendungen gegen die Wahl berücksichtigungsfähig sind, die innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemacht werden ergibt sich bereits aus dem Gesetz und ist durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. September 2001 (1 A 15/00, a.a.O.), deren Gründe sich der Senat insoweit zu eigen macht, geklärt und entspricht auch sonst der ganz überwiegend zum Kommunalwahlrecht vertretenen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Januar 2013 a.a.O., Rn. 22 f. m.w.N.; HessVGH, a.a.O., juris Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 40 und vom 2. Dezember 1991 - 1 S 181/91 - NVwZ-RR 1992, 261, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 109/83
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14
    Auf den Ablauf der Einspruchsfrist stellen im Übrigen auch die vom Kläger herangezogenen Entscheidungen des OVG Lüneburg ab (Urteil vom 28. Februar 1984 - 12 A 109/83 - NVwZ 1985, 847, 848 m.w.N. und Beschluss vom 7. Januar 2013 - 10 LA138/12 - juris Rn. 22).
  • VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14

    Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus für ungültig erklärt und

    Nicht der materiellen Präklusion unterliegen lediglich Elemente, die sich als weitere Teile eines innerhalb der Einspruchsfrist lediglich ausschnitthalber geltend gemachten, bei natürlicher Betrachtung aber einheitlichen Sachverhalts darstellen (vgl. zu alldem OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Juli 2015 - OVG 12 N 18.14 - juris, Rn. 9 ff., m.w.N.).
  • VG Freiburg, 10.11.2015 - 5 K 1472/15

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Veröffentlichung von Erfolgsberichten

    Insoweit kommt es auch auf das Gewicht des Wahlfehlers an (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.07.2015 - 12 N 18.14 - juris, Rdnr. 6 und 12).
  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

    Die Abwahl des Klägers als hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt M. ist nicht aus den von ihm innerhalb der (Ausschluss-)Frist des § 55 Abs. 2 S. 1 BbgKWahlG dargelegten Gründen - welche die Grenzen der Wahlprüfung auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bestimmen (zum Brandenburgischen Landesrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Juli 2015 - OVG 12 N 18.14 -, juris Rn. 3 und Rn. 9/10 unter Verweis auf die Rechtsprechung des früheren OVG f. d. Ld. Brandenburg, Urt. v. 20. September 2001 - 1 A 15/00 -, juris Rn. 42 ff. und Urt. v. 18. Oktober 2001 - 1 A 200/00 -, juris Rn. 45; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 16. Januar 2014 - VG 4 K 1202/11 -, UA S. 14; im Übrigen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Urt. v. 08. Mai 2008 - 8 UE 1851/07 -, juris Rn. 39) - in unzulässiger Weise beeinflusst worden.
  • VG Cottbus, 06.05.2021 - 1 K 1641/19

    Wahlprüfungsklage gegen die Kommunalwahl in der Stadt Cottbus vom 26. Mai 2019

    Nicht der materiellen Präklusion unterliegen lediglich diejenige Begründungselemente, die sich als weitere Teile eines innerhalb der Einspruchsfrist lediglich ausschnitthalber geltend gemachten, bei natürlicher Betrachtung aber einheitlichen Sachverhalts darstellen (vgl. auch insoweit: Urt. d. Kammer v. 24. Juli 2018 - VG 1 K 1821/14 -, juris Rn. 31 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Juli 2015 - OVG 12 N 18.14 -, juris Rn. 9 ff. m. w. N. [keine Einbeziehung "unzulässiger" Wahlwerbung in weiteren Publikationen]; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16. Mai 2007 - 1 S 567/07 -, juris Rn. 42 [keine unzulässige Erweiterung des Anfechtungsgrunds der gesetzwidrigen Wahlbeeinflussung durch Verwendung dienstlicher Mittel bei Einbeziehung weiteren Leserbriefe]).
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